Patientenverfügung

ie Patientenverfügung legt als gesetzlich anerkannte Grundlage die medizinische Versorgung in der letzten Lebensphase fest ‒ für den Fall, dass die eigene Willensfähigkeit verloren gehen sollte. Dies tritt in der Regel durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall ein. Die Patientenverfügung dokumentiert demnach eine vorsorgliche Willenserklärung ‒ Ihre Wertvorstellungen und Wünsche. Darin enthalten sind verbindliche Informationen über die Einleitung oder Unterlassung einer medizinischen (Weiter-)Behandlung, falls Sie in die Lage kommen sollten, Ihre Entscheidungen nicht mehr äußern zu können.

Der Gesetzgeber hat am 01.09.2009 festgelegt, dass eine solche Erklärung schriftlich vorliegen muss, damit diese Erklärung bindend ist.

Staatliche Information:

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren.
Broschüre Patientenverfügung

Kirchliche Information:

Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema.
Christliche Patientenverfügung